Berufsorientierung
Berufs- und Studienorientierung an den allgemein bildenden Gymnasien in Baden-Württemberg (BOGY)
Im Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) heißt es zum Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule, dass sie „über die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten hinaus“ auch „auf die Anforderungen der Berufs- und Arbeitswelt mit ihren unterschiedlichen Aufgaben und Entwicklungen vorzubereiten“ habe (SchG §1, Abs. 2).
Beginnend ab Klasse 5 durchlaufen die Schülerinnen und Schüler einen Informations- und Reflexionsprozess, welcher letztendlich dazu befähigt, die je eigene „Bildungs- und Erwerbsbiographie eigenverantwortlich zu gestalten“ (VwV Berufliche Orientierung,2).
Das für die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 9 verpflichtende berufsorientierende Praktikum stellt in diesem Rahmen nur einen Teil des Konzeptes der Berufsorientierung am WHG dar.
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